AGB

§ 1 Verbindlichkeit dieser Bedingungen
1. Die Firma Omid Jafarzadehpour (im Folgenden: „Limousine Drive“ genannt) erbringt sämtliche Dienstleistungen (im Folgenden zusammenfassend „LEISTUNG/-EN“ genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Verträge im Rahmen laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Spätestens mit Inanspruchnahme der vereinbarten LEISTUNG gelten diese AGB im kaufmännischen Verkehr als angenommen.
2. Etwa vorhandenen, hiervon abweichenden, kollidierenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des KUNDEN wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es liegt eine Vereinbarung in Textform (schriftlich, per E-Mail) zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der betreffenden Abweichung vor.
3. Jede individuell getroffene Vereinbarung mit dem KUNDEN hat Vorrang vor diesen AGB, da diese sodann dem Willen der Vertragsparteien entspricht. Die entgegenstehenden AGB sind insoweit irrelevant. Es bedarf hierfür eines entsprechenden Vertrages über die Geltung der entgegenstehenden AGB in Textform. Erklärungen, die der KUNDE nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber Limousine Drive abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform, da andernfalls die abgegebenen Erklärungen ohne rechtliche Bedeutung sind.
4. Soweit zwischen Limousine Drive und dem KUNDEN nichts Entgegenstehendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Hinweise auf Gesetzesvorschriften sind rein deklaratorisch.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unternehmensgegenstand von Limousine Drive ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Chauffeur-Service-Leistungen sowie die Zurverfügungstellung von gehobenen Fahrzeugen für die Beförderung von Personen.
2. Die Bestellung der LEISTUNGEN durch den KUNDEN gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung des KUNDEN nichts anderes ergibt, ist Limousine Drive berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Bestellung bei anzunehmen.
3. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Erbringung der LEISTUNG an den KUNDEN erklärt werden.
4. Die Angebote von Limousine Drive sind entgegen § 145 BGB freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich kennzeichnet sind.

§ 3 Leistungserbringung
1. Limousine Drive haftet nicht für die Unmöglichkeit der LEISTUNG, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Limousine Drive nicht zu vertreten hat.
Limousine Drive wird den KUNDEN über derartige Umstände nach Kenntniserlangung umgehend informieren.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Sofern die Vertragsparteien nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart haben, gelten die Preise von Limousine Drive gemäß Preisliste, die bei Limousine Drive angefordert werden kann.
Wir behalten uns das Recht vor, Berechnungsangebote, Preisänderungen oder Fehler zu korrigieren. Übersteigt eine Bestellung den Wert von 5.000,00 Euro netto bei der Preisberechnung, ist eine Vorauszahlung von 50% des Gesamtpreises zu leisten.
Ferner ist Limousine Drive berechtigt, Teilabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu erstellen.
Zahlungen können per Kreditkarte, Bargeld oder Banküberweisung abgewickelt werden.

2. Bei Zahlungen mit Kreditkarte wird die entstehende Gebühr (3%) dem Rechnungsbetrag zugerechnet.
3. Sofern in der Rechnung kein konkretes Zahlungsziel angegeben ist, werden alle Zahlungsbeträge spätestens nach vollständiger Erbringung der LEISTUNG zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden dem KUNDEN, der Unternehmer ist, in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz und beim KUNDEN, der Verbraucher ist, in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Limousine Drive ausdrücklich vorbehalten. Der Anspruch von Limousine Drive auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Sprache
Die akzeptierten Sprachen für die Kommunikation und Verträge per Telefon, Schreiben und E-Mail mit Limousine Drive sind Englisch und Deutsch.

§ 5 Kündigung und Stornogebühren
1. Wenn der Kunde von einer vertraglichen Buchung zurücktritt, können die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, schriftlich nachzuweisen, dass die Kosten niedriger als angegeben sind oder nicht angefallen sind.
2. Bei einer Stornierung 24 Stunden vor bestellter/vereinbarter Zeit werden darüberhinausgehende Kosten mit 100% des Betrags in Rechnung gestellt. Wenn sich der Chauffeur/Fahrzeug bereits auf dem Weg zum Kunden oder am vereinbarten Ort befindet und der Kunde die Reise nicht unternimmt oder den Dienst am selben Tag storniert, wird der volle Buchungswert per Rechnung in Rechnung gestellt. Eine Stornierung 48 Stunden vor bestellter Zeit wird mit 50% des Gesamtbetrags berechnet. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, den Verlust von Limousine Drive nachzuweisen.
3. Bei größeren Veranstaltungen kann es zu einer vorübergehenden Anpassung unserer Stornierungsgebühren an die Anforderungen kommen.
4. Unberührt hiervon bleibt das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Auflösung oder Stilllegung des Unternehmens des KUNDEN bzw. im Falle der Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Limousine Drive das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Limousine Drive kann vor Beginn der LEISTUNG den Vertrag kündigen, wenn Limousine Drive aufgrund eines wichtigen Grundes, wie z.B. höhere Gewalt im Sinne von § 3 Abs. 1 die LEISTUNG nicht erbringen kann. In diesem Fall erhält der KUNDE umgehend eine entsprechende Mitteilung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des KUNDEN u. verbotene Nutzung
1. Fahrzeuge und Personal von Limousine Drive dürfen nicht verwendet werden für:
1. Transport von gefährlichen, explosiven, gesundheitsgefährdenden Materialien.
2. Straftaten nach deutschem Recht (StGB mit allen seinen Abschnitten) zu begehen.
3. Für Fahrten außerhalb der vertraglich vereinbarten Reisen ist es ausdrücklich untersagt, den Chauffeur ausdrücklich aufzufordern, Straftaten mit oder ohne Fahrzeug gemäß den Nummern 1-3 zu begehen.
2. Der Kunde haftet persönlich und unbegrenzt für alle schuldhaften, vorsätzlichen und fahrlässigen Schäden, die dem Chauffeur und dem Fahrzeug entstanden sind.
Der Kunde haftet persönlich unbeschränkt für Schäden, die aus der Verwendung verbotener Zwecke und Materialien entstehen.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Der Kunde haftet für Schäden, die aus Kommunikationsfehlern, Fehlern und Missverständnissen bei Anrufen, Schreiben, oder E-Mail-Kommunikation mit dem Kunden oder sogar Dritten resultieren, soweit der Schaden nicht durch Limousine Drive verursacht wird. Aus bestimmten Gründen behält sich Limousine Drive das Recht vor, bei Buchungen, die telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich vorgenommen werden, eine Bestätigung einzuholen. Der Kunde fragt unverzüglich alle Abweichungen zwischen dieser Mitteilung und der schriftlichen Bestätigung ab.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Dem KUNDEN steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Änderungsvorbehalt
Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich Limousine Drive die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist Limousine Drive bemüht, im Hinblick auf den vertraglichen Verwendungszweck die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten. Sollte das Fahrzeug in einer unteren Preiskategorie liegen, ist der KUNDE zur Minderung in Höhe der Preisdifferenz berechtigt. Ein Recht zur Vertragskündigung ist damit nicht verbunden.

§ 9 Haftung
Limousine Drive haftet gegenüber dem Kunden für alle schuldhaften, vorsätzlichen und fahrlässigen Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für das betreffende Fahrzeug besteht. Im Falle des Verzuges wird die Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernommen. Limousine Drive kann Dritte beauftragen, alle ihm zugewiesenen Provisionen ganz oder teilweise auszuführen, wenn er dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält. Falls Limousine Drive von dieser Option Gebrauch macht, ist dies auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des ausgewählten Dritten beschränkt.

§ 10 Vertraulichkeitsklausel
Der Chauffeur ist jederzeit zur Vertraulichkeit verpflichtet. Was in unseren Fahrzeugen oder mit unseren Chauffeuren gesprochen oder besprochen wird, wird nicht an Dritte weitergegeben.

§ 11 Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen Limousine Drive werden nur dann fällig, wenn diese frei von allen Klagegründen und Beanstandungen sind, und zwar je nach Grund und Höhe des geltend gemachten Betrags. Wenn Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen resultieren, kann ein Anspruch nur dann rechtmäßig sein, wenn die Untersuchungsakte vorab geprüft wurde. Für alle anderen Ansprüche gegen Limousine Drive leistet Limousine Drive eine Entschädigung nur auf der Grundlage von Rechnungen, die den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

§ 12 Kreditwürdigkeit und Insolvenz
1. Limousine Drive ist berechtigt, noch ausstehende LEISTUNGEN nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des KUNDEN wesentlich zu mindern geeignet sind und welche die Bezahlung offener Forderungen der Limousine Drive durch den KUNDEN aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheinen lassen. Dies gilt insbesondere, wenn sich der KUNDE gegenüber Limousine Drive bereits mit fälligen Forderungen in Verzug befindet.
2. Im Falle der Insolvenz des KUNDEN ist Limousine Drive berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten

§ 13 Textform
Alle Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform, d.h. schriftlich, oder per E-Mail. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn die Textformklausel zuvor unter Einhaltung der Textform aufgehoben wurde.

§ 14 Gerichtsstand
Wählen Sie Ihren Chauffeur-Sitz als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Vertragsverhältnis, sofern:
1. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden ist zum Zeitpunkt der Einleitung eines Gerichtsverfahrens nicht bekannt.
2. Der Kunde hat keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand.
3. Der Kunde verlegt seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Abschluss des Vertrages ins Ausland.
4. Der Kunde ist eine Person, die einem eingetragenen Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO).
5. Der Kunde ist Kaufmann im Sinne des § 1 HGB

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt, sofern hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche soll gelten, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

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